Wir wollen bessere Betriebsratsarbeit für Sie leisten!
Was machen wir sofort nach der Wahl anders?
- Offene Kommunikation mit allen Mitarbeitern in beide Richtungen inklusive Sprechstunde, mindestens einmal im Quartal Begehungen/ Etagen- oder Filialbesuch vor Ort, regelmäßige Bertriebsversammlung jedes Quartal gemäß Paragraph §37 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- Proaktive und gestalterische Zukunftssicherung durch Einforderung Personalplanung §92 BetrVG sowie Weiterbildung §96 BetrVG (siehe auch Punkt „Aktuelles“)
- Dauerhafter Schutz der Mitarbeiter*innen vor Überlastung gemäß Paragraph §89 BetrVG, Paragraph §5 ArbSchG
- Aktive Nutzungsmöglichkeiten von Vorschlags- und Beschwerderecht Paragraph §84 sowie §86a BetrVG