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Wir wollen bessere Betriebsratsarbeit für Sie leisten!

Was machen wir sofort nach der Wahl anders?

  • Offene Kommunikation mit allen Mitarbeitern in beide Richtungen inklusive Sprechstunde, mindestens einmal im Quartal Begehungen/ Etagen- oder Filialbesuch vor Ort, regelmäßige Bertriebsversammlung jedes Quartal gemäß Paragraph §37 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
  • Proaktive und gestalterische Zukunftssicherung durch Einforderung Personalplanung §92 BetrVG sowie Weiterbildung §96 BetrVG (siehe auch Punkt „Aktuelles“)
  • Dauerhafter Schutz der Mitarbeiter*innen vor Überlastung gemäß Paragraph §89 BetrVG, Paragraph §5 ArbSchG
  • Aktive Nutzungsmöglichkeiten von Vorschlags- und Beschwerderecht Paragraph §84 sowie §86a BetrVG